Die mögliche Notbetreuung der Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 wurde um weitere Berufsgruppen ergänzt.
In § 2 Abs. 2 der Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 16.03.2020 finden Sie alle Berufsgruppen aufgelistet, die ggf. anrecht auf eine Notbetreuung haben. Hierbei finden Sie einen Verweis auf die VO zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz.
Zudem wurden am 21.03.2020 noch zwei weitere Berufsgruppen von der Regelung erfasst:
Sollten Sie zu diesen Berufsgruppen gehören und anrecht auf eine Notbetreuung haben, so setzen Sie sich bitte mit der Kellerskopfschule (kellerskopfschule@wiesbaden.de) in Verbindung.